Sportbootführerschein-Tauglichkeitsuntersuchung in Rostock
Der Erwerb eines Sportbootführerscheins (SBF- Binnen und SBF-See) als auch eines Segelscheins erfordert vorab eine ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung und ein ärztliches Zeugnis, welches die gesundheitliche Eignung der Bewerber gemäß § 6 Abs 2 SpFV attestiert.
Dabei umfasst die Tauglichkeitsuntersuchung folgende Punkte:
Sehtest
Der Sehtest besteht aus zwei Untersuchungsteilen, der Untersuchung der Sehstärke und der Begutachtung des Farbunterscheidungsvermögens (Rot-Grün-Schwäche).
Hörtest
Der Hörtest prüft, ob ein ausreichendes Hörvermögen für die Schifffahrt vorhanden ist. Das erforderliche Hörvermögen ist vorhanden, wenn Sprache mit oder ohne Hörhilfe in gewöhnlicher Lautstärke in 3 m Entfernung mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr und in 5 m Entfernung mit beiden Ohren zugleich verstanden wird.
Ärztliche Allgemeinuntersuchung
Die ärztliche Allgemeinuntersuchung prüft die körperliche und geistige Tauglichkeit des Bewerbers. Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel werden untersucht, um die Schiffsführertauglichkeit des Bewerbers zu beurteilen.
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