
Geräteprüfung nach DGUV V3
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet,
die Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen DGUV-konform prüfen zu lassen. Unsere ausgebildeten Elektrofachkräfte begutachten für Sie Ihre ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräte und sichern einen reibungslosen Betriebsablauf.
Unsere Standorte überregional in Deutschland
Berlin + Düsseldorf + Hamburg + München + Köln
Rostock + Stuttgart + Frankfurt am Main

Gewährleisten Sie die Sicherheit Ihre Beschäftigten und vermeiden Sie steigende Stromunfälle im Betrieb
Die elektrischen Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen werden täglich von Ihren Mitarbeitern genutzt. Um die wachsende Unfallrate zu vermeiden (siehe Grafik – Quelle: BG ETEM) und ein sicheres Arbeitsumfeld zu offerieren, muss die Nutzung der Geräte gefahrlos möglich sein. Deshalb sind Arbeitgeber laut ArbSchG §5 und BetrSichV §3 dazu verpflichtet, sichere Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig zu inspizieren.
Wir halten unsere Versprechen
Rechtssicher
Rechtskonforme Prüfung gemäß der Vorgabe nach DGUV V3 und ArbSchG §5 – Haftungsschäden vermeiden und Versicherungsvorgaben erfüllen.
Nachhaltig
Vorsorge treffen und potenzielle Gefährdungen (Brände) minimieren durch regelmäßige Geräteprüfungen.
Kostentransparent
Faire Preisgestaltung – die Abrechnung erfolgt je geprüftem elektrischen Betriebsmittel und nicht nach zeitlichem Arbeitsaufwand.
FAQ
Ist die Betriebsmittelprüfung Pflicht?
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Wie oft muss die Betriebsmittelprüfung stattfinden?
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 / 22957965 oder schreiben Sie uns.
