Gefahrstoffverzeichnis

Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die Gefahrstoffe zu führen, mit denen im Unternehmen gearbeitet wird. Dies dient der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Man spricht dabei von einem Gefahrstoffkataster oder einem Gefahrstoffverzeichnis. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Mit einem Gefahrstoffverzeichnis wird geklärt, mit welchen Gefahrstoffen bei welchen Tätigkeiten gearbeitet wird. Es enthält die wichtigsten Informationen, die auch für eine Gefährdungsbeurteilung von Nutzen sein können. Dazu zählen Informationen über die Gefahrstoffe, die Einstufung oder Angabe zu gefährlichen Eigenschaften, Mengenangaben sowie Arbeitsbereiche/ Arbeitsbedingungen, in denen ein Umgang mit Gefahrstoffen möglich ist.
Was versteht man unter Gefahrstoffen?
Als Gefahrstoffe bezeichnet man gefährliche Stoffe und Gemische und Erzeugnisse gemäß § 3 GefStoffV. Dazu zählen auch explosionsfähige Stoffe und Gemische oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe. Einige dieser Stoffe haben sogar einen definierten Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der einzuhalten ist. Alle Gefahrstoffe sind im Gefahrstoffverzeichnis aufzuführen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (gemäß § 6 Abs. 13 GefStoffV). Als Kriterien für eine geringe Gefährdung gelten die dem Gefahrstoff zugeteilten Gefährlichkeitsmerkmale. Wenn damit verbunden eine geringe Menge des Stoffes im Zusammenhang mit der Höhe und Dauer einer Exposition (niedrig) passen und die Arbeitsbedingungen es erlauben, sind Ausnahmen möglich.
Wie erstellt man einen Gefahrstoffkataster?
Zunächst wird empfohlen, die wesentlichen Gefahrstoffe, die es in Ihrem Unternehmen gibt, in einer Tabelle zu erfassen. Am leichtesten geht das mit Stoffen, die ohnehin als Gefahrstoffe klassifiziert sind. Es sollte bei der Erstellung beachtet werden, dass auch die durch das jeweilige Verfahren entstehenden Gefahrstoffe erfasst werden. Sie entstehen meist ungewollt, sind aber unvermeidbar. Dazu zählen beispielsweise Motorabgase oder Schweißrauche.
Die Tabelle sollte mit Gefahrstoffinformationen ergänzt werden, da sie auch Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist. Folgende Informationen sind notwendig:
- Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter
- Name des Gefahrstoffs
- Einstufung des Gefahrstoffs bzw. weitere Angaben zum Stoff
- Angaben der verwendeten Mengen im Betrieb
- Auflistung der Arbeitsbereiche, die den Gefahrstoff nutzen
- Informationen zum Produzenten und Lieferanten
- Angabe zur Lagerung im Betrieb
Das Verzeichnis muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere wenn neue Gefahrstoffe dazukommen oder sich die Arbeitsbereiche ändern.
Welche Gefährlichkeitsmerkmale gibt es?
Als Gefahrstoffe werden Stoffe beschrieben, die folgende Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen:
• explosionsgefährlich
• brandfördernd
• hoch- /leichtentzündlich
• entzündlich
• (sehr) giftig
• gesundheitsschädlich
• ätzend
• reizend
• sensibilisierend
• krebserzeugend (kanzerogen)
• fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)
• erbgutverändernd (mutagen)
• umweltgefährlich
Wie komme ich zu den Informationen über die Gefahrstoffe?
Lesen Sie am besten das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers oder Lieferanten. Dieses Blatt wird von Experten erstellt und muss bei Lieferung zur Verfügung gestellt werden. Sicherheitsdatenblätter sollten bei der Anlieferung ausgehändigt werden. Alternativ stellen viele Hersteller ihre aktuellen Unterlagen auch auf Webseiten zur Verfügung. Den genauen Prozess sollte man bei Liefervereinbarung bereits klären. In der Praxis hat sich bewährt, wenn sich eine Person konkret um die Aktualität der Sicherheitsdatenblätter kümmert.
Wie soll das Gefahrstoffkataster geführt werden?
Sie können dies auf unterschiedliche Weisen tun. Das Spektrum reicht von Papierregistern bis zu digitalen Lösungen. Wichtig ist ein einfacher Zugang zum Gefahrstoffkataster, sodass die betroffenen Mitarbeiter schnell und einfach darauf zugreifen können. Viele Betriebe setzen auch eine Gefahrstoffliste mit direkten Verweisen zu den Sicherheitsdatenblättern ein (z.B. Excel). Da das Gefahrstoffverzeichnis regelmäßig kontrolliert werden soll, ist eine Veränderung und Anpassung immer zu dokumentieren bzw. sollte die Änderungen zeitlich nachvollziehbar sein.
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