Externe Fachkraft Arbeitssicherheit­ (Sifa)

Für jedes Unternehmen hat Arbeitsschutz oberste Priorität. Wenn Schutzmaßnahmen im Betrieb nicht rechtzeitig getroffen werden, kann das weitreichende Folgen für die Beschäftigten und auch ein finanzielles Nachspiel für den Unternehmer haben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt und berät Sie bei allen Themen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), beispielsweise bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.

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Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten

Wenn Sie flexibel sein möchten, ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die richtige Wahl für Sie. Neben Fachkompetenz überzeugt sie durch kurzfristige Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft. Für mehr Schutz in Ihrem Betrieb!

Welche Aufgaben hat eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist für den Arbeitsschutz im Unternehmen und die sicherheitstechnische Betreuung zuständig. Der Fokus liegt insbesondere auf der Prävention von Gefahren, sodass Unfälle bestenfalls gar nicht vorkommen. Die Aufgaben sind gesetzlich festgelegt (§ 6 ASiG) und werden im Anhang der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Dazu zählen:

  • Unterstützung des Arbeitgebers bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (z.B. Ergonomie) und beim Arbeitsschutz
  • Beratung und Betreuung für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Unterweisungen
  • Ermittlung und Beurteilung von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung
  • Vernetzung der unterschiedlichen Sicherheitsaufgaben
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen, Auswahl und Einsatz von Maschinen und anderen Geräten
  • Kontinuierliche Beobachtung der Arbeitssysteme
  • Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das Betriebsmanagement und Führung von Prozessen
  • Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • Ganzheitliche Lösungen für das Arbeitssystem
  • Gewährleistung der nachhaltigen Sicherheit durch Integration in betriebliches Management

Anforderungen für die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit muss präventiv tätig sein, kooperativ und partizipativ agieren. Zu den Anforderungen gehören unter anderem:

✅   Fachwissen über die betrieblichen Tätigkeiten
✅   Logisches und strukturiertes Denken und Handeln
✅   Soziale Kompetenzen
✅   Kenntnisse der Unfallverhütung, Präventionsmaßnahmen

Jeannette Barz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit

Ihre Vorteile mit unseren externen Fachkräften für Arbeitssicherheit

Unsere externen Sicherheitsfachkräfte verfügen über ein hohes Maß an Wissen und stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Einige der Vorteile für Sie sind:

  • Transparente Kosten
  • Keine Ausbildungskosten für Sie
  • Wir bieten Ihnen qualifizierte Fachkräfte mit großem Erfahrungsschatz, die sich auch laufend weiterbilden
  • Branchenübergreifende Betreuung
  • Besonders kleine Unternehmen profitieren von externen Fachkräften: Die Einsatzzeiten sind gering und die Kosten halten sich im Rahmen
  • Mittelständische Unternehmen: Unser Team entspricht den hohen Anforderungen an den Arbeitsschutz
  • Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein, beraten Sie und setzen gemeinsam mit Ihnen die entwickelten Konzepte

Voraussetzung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Gemäß dem § 6 des ASiG findet keine Übertragung der Arbeitgeberpflichten an die Sifa statt. Es handelt sich um gesetzlich definierte Sifa-Aufgaben, die der Arbeitgeber bei der Bestellung an sie übergibt. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Sicherheitsingenieure müssen einen Bachelor- oder Masterabschluss in Ingenieurwissenschaften haben und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf zumindest zwei Jahre ausgeübt haben. Sie müssen auch einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang einer anderen Einrichtung erfolgreich abgeschlossen haben.

2. Sicherheitstechniker müssen eine Prüfung als staatliche anerkannter Techniker erfolgreich abgeschlossen haben und danach eine praktische Tätigkeit als Techniker zumindest zwei Jahre ausgeübt haben und auch einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang absolviert haben. Alternativ können sie auch einen anerkannten Ausbildungslehrgang einer anderen Einrichtung abgeschlossen haben.

3. Sicherheitsmeister müssen die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben und danach praktisch als Meister zwei Jahre lang arbeiten und auch einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang absolviert haben. Alternativ können sie auch hier eine anerkannte Ausbildung einer anderen Einrichtung abschließen.

Brauchen Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Unsere Fachleute stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 – 22957967 oder schreiben Sie uns.

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