Planung und Realisierung von individuellen Brandschutzkonzepten im Unternehmen

Brandschutz

Betrieblicher Brandschutz ist ein wichtiger Teil der Arbeitssicherheit. Der Schutz vor Bränden im Unternehmen ist die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher zu erfüllen.

Entwicklung individueller Brandschutzkonzepte
Erstellung von Rettungs-, Flucht- und Feuerwehrplänen
Ausbildung und Schulung von Brandschutzhelfern
Auf Wunsch unverbindliche Beratung und Angebotserstellung

Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzepte müssen erstellt werden, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder wenn das Gebäude für besondere Zwecke genutzt werden soll, beispielsweise als industrieller Bau, Stadion oder Krankenhaus. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das alle notwendigen Brandschutzeigenschaften des Gebäudes oder eines Gebäudeteiles beschreibt. Während der Entstehung des Konzeptes werden Vorgaben zum Brandschutz entwickelt. Daraus entstehen auch andere Regelungen, zu denen beispielsweise die Brandschutzordnung zählt.

Ein Brandschutzkonzept kann nur von einem Fachplaner erstellt werden. Dieser Begriff ist rechtlich nicht geschützt. In den meisten Fällen machen das Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade oder dafür qualifizierte Ingenieure.

Wenn Gebäude neu gebaut oder saniert werden, müssen in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, der Bauaufsicht und der Feuerwehr Konzepte des Brandschutzes entwickelt werden. Das Konzept beinhaltet Planunterlagen und einen Erläuterungsbericht mit Textteil sowie teils auch eine tabellenartige Auflistung von Anforderungen.

Anforderungen an das Brandschutzkonzept

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Das Brandschutzkonzept muss von Behörden, Bauherren, Betreibern und Versicherungsunternehmen akzeptiert werden. Es sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis ausweisen.

Damit ein Brandschutzkonzept auch erfolgreich ist, muss bei einem tatsächlichen Brand oder in Simulationen bewiesen werden, dass es entscheidend dazu beigetragen hat, die definierten Schutzziele zu erreichen. 

Rettungspläne, Fluchtpläne und Feuerwehrpläne erstellt durch Betriebsarztservice

Flucht- und Rettungswege

Bei Fluchtwegen handelt es sich um Wege ins Freie, die Menschen und Fremdrettung bei Gefahr (zum Beispiel in Brandfällen) nutzen (auch Selbstrettung genannt).
Rettungswege hingegen sind Wege für Einsatzkräfte, die sie für die Bergung von verletzten Menschen oder Fremdrettung oder für die Brandlöschung nutzen. Während in Bauordnungen der Begriff Rettungsweg für beides verwendet wird, unterscheiden die Sonderbauverordnungen sie. Demnach können Rettungswege nur Wege sein, die von Rettungskräften genutzt werden können.

Im Arbeitsrecht finden sich Definitionen, die teils anders sind als die im Baurecht. Fluchtwege sind arbeitsrechtlich gesehen Verkehrswege, die für die Flucht aus einem etwaigen Gefährdungsbereich und üblicherweise zugleich für die Rettung von Menschen vorgesehen sind. Sie führen ins Freie oder in einen abgesicherten Bereich und müssen permanent und ohne Hilfe nutzbar sein.

Brandschutzklassen nach DIN 4102 und EN 13501-1

Die Baustoffe werden je nach Brandverhalten in unterschiedliche Baustoffklassen gegliedert. In Deutschland erfolgt das nach DIN 4102-1, in Europa seit 2001 nach EN 13501-1. Aus der Einteilung heraus kann entschieden werden, welche Baustoffe für welche Teilbereiche von Bauvorhaben verwendet werden dürfen.

Vor allem die Landesbauordnung (LBO) sowie Sonderbauverordnungen geben vor, welche Baustoffklassen in den jeweiligen Konstruktionen verwendet werden dürfen.

Deutsche Klassifizierung nach DIN 4102-1

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Europäische Klassifizierung nach EN 13501-1

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FAQ zum betrieblichen Brandschutz

Was ist Brandschutz?

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Wer darf Brandschutz unterweisen?

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Was muss ich beim Brandschutz beachten?

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Was gehört zum baulichen Brandschutz?

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Wie und wo wird Brandschutz gesetzlich geregelt?

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Welche Arten von Brandschutz gibt es?

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Alexander Hahn
Team Lead Customer Care
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