Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Um Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen, stehen Sie als Arbeitgeber in der gesetzlichen Pflicht, die Arbeitsmittel in Ihrem Unternehmen in bestimmten zeitlichen Abständen DGUV-konform prüfen zu lassen. Unsere ausgebildeten Elektrofachkräfte unterstützen Sie bei der Wahrung der Frist und Kontrolle. Sie begutachten alle ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräte und sichern somit einen reibungslosen Betriebsablauf.
Rechtsgrundlagen für die Betriebsmittelprüfung in Unternehmen
Im Rahmen einer Betriebsmittelprüfung werden alle elektrischen Geräte in Ihrer Arbeitsstätte von unseren unternehmenseigenen Elektroprüfern (Prüfer nach VDE 0701-0702) geprüft und dokumentiert. Im Anschluss wird der Termin der nächsten Betriebsmittelprüfung festgelegt. Dies ist vom allgemeinen Zustand der elektrischen Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen abhängig.
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” haben Sie als Unternehmer regelmäßig sicherzustellen, dass elektrische Betriebsmittel gefahrlos verwendet werden können. Als elektrische Betriebsmittel werden Gegenstände bezeichnet, die der Anwendung elektrischer Energie dienen oder Informationen übertragen, anwenden und verarbeiten.
Wir halten unsere Versprechen
Rechtssicher
Rechtskonforme Prüfung gemäß der Vorgabe nach DGUV V3 und ArbSchG §5 – Haftungsschäden vermeiden und Versicherungsvorgaben erfüllen
Nachhaltig
Vorsorge treffen und potenzielle Gefährdungen (Brände) minimieren durch regelmäßige Geräteprüfungen
Kostentransparent
Faire Preisgestaltung – die Abrechnung erfolgt je nach geprüftem elektrischen Betriebsmittel und nicht nach dem zeitlichen Arbeitsaufwand
Unterteilung der elektrischen Betriebsmittel
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden Geräte bezeichnet, die bestimmungsgemäß während des Betriebes bewegt oder an einen anderen Platz gebracht werden können. Sie sind dabei an den Versorgungsstromkreis angeschlossen. Dazu zählen insbesondere handgeführte Motorwerkzeuge (Flex, Verlängerungskabel, Bohrmaschine usw.). Auch im Büro sind PC, Server und Spülmaschine prüfpflichtig. Die Vorschriften sind in der DGUV Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” zu finden, nach DIN VDE 0701-0702 und TRBS 1201.
Ortsfeste Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel können nicht leicht bewegt werden, sei es aufgrund ihrer hohen Masse, einer nicht vorhandenen Tragevorrichtung oder wegen einer mechanischen Befestigung. Als ortsfest werden auch Betriebsmittel genannt, die vorübergehend an einem Ort festmontiert sind und mittels beweglicher Leitungen betrieben werden. Sie sind an ihren Aufstellungsort gebunden oder werden nicht bewegt. Zu solchen Geräten zählt beispielsweise die CNC-Maschine. Die rechtlichen Grundlagen sind gleich wie bei den ortsveränderlichen Betriebsmitteln, jedoch ist der Prüfaufwand bei ortsfesten Betriebsmitteln durchaus komplizierter.
FAQ
Ist die Betriebsmittelprüfung Pflicht?
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Wie oft muss die Betriebsmittelprüfung stattfinden?
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Unsere Fachleute stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 – 22957967 oder schreiben Sie uns.
Das können wir Ihnen außerdem bieten
Unsere betriebseigenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei, eine sichere Umgebung in Ihrem Unternehmen zu gestalten und Ihre Mitarbeiter zu schützen.
Betriebsarztservice deckt die durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgesehene Grundbetreuung ab.