Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das Coronavirus hat die Welt auf den Kopf gestellt. Wie massiv die Auswirkungen waren, werden wir wohl erst in den nächsten Jahren erfahren. Auch der Arbeitsschutz war sehr betroffen, da viele neue Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eingeführt wurden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in der Pandemie in vielen Betrieben an seine Grenzen gestoßen. In Schulen oder Supermärkten zum Beispiel haben sich viele Mitarbeiter nicht gut geschützt gefühlt. Das galt insbesondere zu Beginn der Corona-Krise, wirkt sich aber auch noch heute aus. Während manche Menschen die Möglichkeit hatten von zu Hause zu arbeiten, mussten andere wiederum (Pflegekräfte beispielsweise) normal weiterarbeiten, was zu einer Ungleichheit und verständlicherweise Frustration geführt hat.
Unfaire Arbeitswelt
Wie ungleich der Arbeitsschutz sein kann, wurde während der Pandemie besonders deutlich. Medienberichten konnte man entnehmen, dass hierzulande zwei unterschiedliche Welten der Arbeit und des Arbeitsschutzes bestehen. Einerseits gibt es die Fachkräfte, die gut bezahlt sind und in Unternehmen arbeiten, die eine besonders gute Gesundheitsprävention haben. Andererseits gibt es eben Mitarbeiter in Krankenhäusern, Altenheimen oder bei Paketdiensten, die nicht das Privileg des Home Office bekommen haben. Sie sind zu dieser Zeit besonders auf den Gesundheitsschutz angewiesen, aber in der betrieblichen Praxis wird das oft in einer eher unbefriedigenden Form durchgeführt.
Die unfairen Verhältnisse in der Arbeitswelt zeigen sich neben der Entlohnung, auch in den ungleichen Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dafür sind zweierlei Dinge verantwortlich: Erstens die Arbeitgeber, denen das Verantwortungsbewusstsein fehlt und die eher die wirtschaftlichen Interessen priorisieren. Und zweitens die Ungleichheit bei den Gesundheitsrisiken: Während manche Unternehmen schnell reagiert haben, ließen sich andere mehr Zeit und gefährdeten somit ihre Beschäftigten.
Pandemie als Lernaufgabe
In der Pandemie haben der Arbeits- und Gesundheitsschutz die oberste Priorität und dürfen nicht vernachlässigt werden. Viele Betriebe mussten mit Beginn der Corona-Krise ihren Arbeitsschutz neu definieren, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Wer die Mitarbeiter nicht mobil arbeiten lassen konnte, musste neue Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise Schichtwechsel oder Anwesenheitskonzepte.
Die Pandemie hat verursacht, dass bei den Betriebsärzten die arbeitsmedizinische Routine verlassen wurde und man auf einmal mit Dingen konfrontiert war, die es zuvor so nicht gegeben hat: Hygienekonzepte, individuelle Probleme der Beschäftigten aufgrund von Corona, Umsetzung der Regelungen in den unterschiedlichen Betrieben, Testkonzepte und – besonders aktuell – die Impfstoffe. Betriebsärzte stellen eine wichtige Quelle für Informationen dar und sind der Mittelpunkt zwischen den Beschäftigten, der Leitung, dem Betriebsrat und externen Stellen.
Das Problem, mit dem viele konfrontiert waren, war, dass die Erfahrungen aus den SARS- und MERS-Pandemien nur bedingt brauchbar waren. Man konnte sich auf so eine Pandemie wohl nicht umfassend vorbereiten. Flexibilität war und ist noch immer die Devise in vielen Betrieben, was sich an den Hygienemaßnahmen, der mobilen Arbeit, der Verfolgung der Infektionsketten oder generell der Kommunikation innerhalb des Betriebs zeigt. Jeder Betrieb war mit unzähligen Fragen der Beschäftigten konfrontiert und nicht immer konnte sofort eine Antwort gefunden werden. Im Rahmen der Pandemie konnte viel Neues gelernt und neue Prozesse eingeführt werden.
Bei der Gesundheitsförderung wurden vielerorts neue Maßnahmen gesetzt, um die Mitarbeiter in der Pandemie zu unterstützen. Dazu zählen neue digitale Formate, wie Workshops oder Gesundheitskurse, weil die meisten von zu Hause arbeiten mussten. Das ist keineswegs jedermanns Ding gewesen. Auch die psychischen Folgen der Corona-Krise werden in den Gesundheitskonzepten der Betriebe mehr berücksichtigt. In absehbarer Zeit wird es wieder möglich sein, auch Kontaktsport oder Workshops mit Präsenz anzubieten.
Die Covid-19-Pandemie hat sich auch auf die psychische Gesundheit der Beschäftigen ausgewirkt. Aus diesem Grund sollte bei Bedarf eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung
Mit der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung werden zusätzliche Maßnahmen geregelt, damit der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet werden kann. Gemeinsam mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der konkretisieren Arbeitsschutzregel gibt es nun ein umfassendes Vorschriften- und Regelwerk für den betrieblichen Infektionsschutz vor dem Coronavirus. Dieses enthält folgende wichtige Bestandteile:
- Der Arbeitsschutz ist weiterhin gültig und muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz ergänzt werden.
- Die Sozialpartnerschaft soll genutzt und Arbeitsschutzexperten eingebunden werden.
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern soll grundlegend in der Arbeit eingehalten werden, sowohl innen als auch draußen.
- Die Abläufe sollen so organisiert werden, dass der direkte Kontakt der Beschäftigten umgangen wird. Bestenfalls soll im Home Office gearbeitet werden.
- Personen, die Krankheitssymptome haben, sollen unter keinen Umständen zur Arbeit kommen (bezieht sich auch auf leichtes Fieber oder Erkältungsanzeichen).
- Bei unvermeidlichen direkten Kontakten soll ein zusätzlicher Schutz sichergestellt werden (Gesichtsmasken, Atemschutz usw.)
- Hygienemaßnahmen umsetzen: Desinfektionsmittel, Einhaltung der Nies-/Huste-Etikette
- Arbeitsmedizinische Vorsorge soll genutzt und die Risikogruppen geschützt werden.
- Die betrieblichen Beiträge zur Unterbrechung von Infektionsketten sollen sichergestellt werden.
- Aktive Kommunikation mit Gesundheitsförderung betreiben
Herausforderung Home Office
Auch im Home-Office gilt es den Arbeitsschutz umzusetzen. Dazu zählt eine Gefährdungsbeurteilung, die heutzutage auch über einen Videocall erfolgen kann. Beim Home-Office ist es oft das Problem, dass die Beschäftigten kein komplett eingerichtetes Büro zu Hause haben. Dies wirkt sich auf die Work-Life-Balance aus, was zu psychischen Belastungen führen kann. Bei Unfällen im Home Office greift die gesetzliche Unfallversicherung und es handelt sich dabei stets um berufsgenossenschaftlich versicherte Arbeitsunfälle. Der Unfall muss aber im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, d.h. ein Sturz, während man den Müll hinausbringt, wird nicht als Arbeitsunfall angesehen. Sie können sich hier unsere Checkliste für den Arbeitsschutz im Home Office ansehen und downloaden.
Arbeitsschutz wird digitaler
Die Pandemie hat zu neuen Entwicklungen und einem Umdenken geführt. Klassische Vor-Ort-Termine werden weiterhin eher die Ausnahme sein. Dennoch setzen viele Betriebe bereits auf die Expertise von Arbeitsschutzexperten, damit die Gesundheitsmaßnahmen auch erfolgreich umgesetzt werden. Viele Arbeitsschutzunternehmen bieten neue digitale Produkte an. Heutzutage sind Begehungen auch digital möglich. Die Digitalisierung führt zu vielen neuen Möglichkeiten der Beratung. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, um mehr darüber zu erfahren.
Um auch in Zukunft auf weitere Krisen vorbereiten zu sein, sollte jeder Betrieb einen Pandemie- und Hygieneplan entwickeln. Dieser soll einen Desinfektionsplan enthalten und genaue Vorgaben, wie zu bestimmten Gegebenheiten reagiert werden muss. Auch wenn jetzt vermehrt gelockert wird, muss der Arbeitsschutz an erster Stelle stehen. Die Ämter kontrollieren das momentan recht intensiv und bei Nichteinhaltung der Regeln können Strafen von 20.000 Euro und mehr anfallen.
Quellen
Zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes während der Pandemie
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