ASA-Sitzung: Wozu gibt es sie und welche Aufgaben hat sie?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG § 11) muss jeder Betrieb, der über 20 Mitarbeiter zählt, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einführen. Es handelt sich um ein betriebliches Gremium, welches sicherstellen soll, dass Themen rund um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung behandelt und somit die Sicherheit in der Arbeitsstelle verbessert wird. Dabei sind mehrere Bestimmungen zu beachten.
Ein Unfall kann schnell passieren. Die Sicherheit der Mitarbeiter sollte für jeden Unternehmer an erster Stelle stehen. Der Gesetzgeber fordert daher den Einsatz eines Arbeitsschutzausschusses, das aus mehreren Personen besteht, die sich mit Arbeitsschutz auseinandersetzen, einschließlich der Sicherheitsbeauftragten. Die ASA-Sitzungen müssen mindestens viermal pro Jahr stattfinden.
Wozu gibt es den Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Ein ASA kann auch als Forum verstanden werden, in dem sich die Beteiligten auf den aktuellen Stand hinsichtlich der Arbeitssicherheit im Betrieb bringen. Die Maßnahmen und Ergebnisse werden protokolliert. Der ASA ist allerdings kein Beschlussorgan, daher sind auch die Entscheidungen nicht verpflichtend durchzuführen. Der ASA kann empfehlen ― ob diese Empfehlungen umgesetzt werden, hängt vom Arbeitgeber und Betriebsrat ab. Mit dem ASA sollen konkrete Arbeitsschutzziele erreicht werden.
Wer nimmt an den ASA-Sitzungen teil?
Wie eingangs erwähnt, muss jedes Unternehmen ab 20 Mitarbeitern einen ASA einführen. Bei der Berechnung werden auch Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt (bis 20 h/Woche werden sie als 0,5 gezählt; bis 30 h/Woche als 0,75). Den ASA bilden folgende Personen:
- Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
- Zwei Personen, die vom Betriebs- oder Personalrat bestimmt werden
- Betriebsärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Falls ein Unternehmen mehrere Standorte hat, wird ein zentraler ASA eingeführt. Hier muss auf die richtige Kommunikation geachtet werden und auch Rücksicht auf spezifische Situationen in den Niederlassungen genommen werden.
Bei der Organisation des ASA gilt es Folgendes zu beachten:
- Der Arbeitgeber bzw. sein Vertreter müssen die ASA einberufen und dazu einladen. Der Arbeitgeber kann frei entscheiden, wen er als Vertreter auswählt.
- Der Betriebsrat ist mit zwei Mitgliedern vertreten, die ebenfalls frei vom Betriebsrat gewählt werden.
- Beim Betriebsarzt gibt es keine klare Vorgabe, wie viele an den ASA teilnehmen sollen. Wenn das Unternehmen nur einen Betriebsarzt hat, so muss dieser auch an den ASA-Sitzungen beteiligt sein. Der Arbeitgeber hat die Wahl, mehrere Betriebsärzte auszuwählen und kann sie auch abberufen, ohne den Betriebsrat miteinzubeziehen.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Auch hier entscheidet der Arbeitgeber frei, wie viele Fachkräfte er für die ASA einsetzt.
- Sicherheitsbeauftragte: Der Gesetzgeber gibt keine konkrete Anzahl vor. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Betriebsärzten, was Ein- und Abberufung angeht.
Welche Aufgaben hat der ASA?
Zu den zentralen Aufgaben des ASA zählen die Beratung zu Arbeitsschutz-Themen und Verhütung von Unfällen. Darüber hinaus können z.B. auch folgende Aufgaben anfallen:
- Auswertung der Unfälle
- Beratung zu Sicherheitsproblemen
- Mängelbewertung und -beseitigung
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung, wenn neue Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe eingeführt werden
- Auswertung der Betriebsbegehungen
- Aus- und Weiterbildungspläne
- Updates für die Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Sicherheitsprogramme
- Maßnahmen zu Erste Hilfe, Brandschutz, Prävention
- Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Der ASA ist ein wichtiges Instrument, um für mehr Sicherheit im Betrieb zu sorgen und auch Mitarbeiter einzubinden. Die Durchführung von ASA-Sitzungen soll gewährleisten, dass die Beteiligten stets auf dem aktuellen Stand sind und bei Problemen rechtzeitig reagieren, Empfehlungen geben und Maßnahmen ergreifen können.
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