Arbeitsmedizinische Untersuchungen: Der Schlüssel zu gesunden Mitarbeitern
Minimieren Sie arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken durch unsere arbeitsmedizinischen Untersuchungen und sorgen so für ein leistungsfähiges Team und gesunde Mitarbeiter im Unternehmen.
Gesundheitsrisiken minimieren durch arbeitsmedizinische Untersuchungen
Arbeitsmedizinische Untersuchungen spielen eine entscheidende Rolle im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Durch regelmäßige Untersuchungen wird nicht nur die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhalten und gefördert, sondern auch arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und minimiert. Somit leisten diese Untersuchungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, indem sie dazu beitragen, Krankheiten vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Unternehmen, die auf arbeitsmedizinische Untersuchungen setzen, investieren nicht nur in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, sondern auch in die Produktivität und langfristige Erfolge ihres Unternehmens.
Um die Gesundheit der Mitarbeiter vor unterschiedlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, müssen präventive Maßnahmen im Bereich der Arbeitsmedizin ergriffen werden. Neben Risiken durch biologische oder chemische Gefahrstoffe sowie Strahlung können auch andere Unfallgefahren in Unternehmen bestehen. Durch arbeitsmedizinische Vorsorgen werden die Beschäftigten über potenzielle Gesundheitsrisiken und damit verbundene Themen informiert und beraten.
Arbeitsmedizin: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge im Überblick
Innerhalb der Arbeitsmedizin wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden. Es handelt sich hierbei um regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen.
Die Pflichtvorsorge geht vom Unternehmer aus und sie ist eine Voraussetzung, damit die Arbeit überhaupt ausgeübt werden darf. Sie wird vor der Arbeitsaufnahme durchgeführt und in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Die Angebotsvorsorge wird dem Arbeitnehmer von dem Unternehmer individuell angeboten. Sie ist freiwillig und nicht verpflichtend. Die Angebotsvorsorge muss regelmäßig angeboten werden, auch wenn sie nicht angenommen wird. Sollten Krankheiten im Betrieb auftreten, muss der Unternehmer unbedingt reagieren und eine Betreuung anbieten. Die Vorsorgetermine werden vom Betriebsarzt bestimmt.
Die Wunschvorsorge geht vom Arbeitnehmer aus, der ein Recht hat, sich arbeitsmedizinisch beraten zu lassen. Es muss diesbezüglich eine Aufklärung des Arbeitgebers dem Mitarbeiter gegenüber erfolgen. Die Wunschvorsorge kann zum Beispiel verlangt werden, wenn Mitarbeiter psychischen Belastungen ausgesetzt sind, Fragen haben und Hilfe benötigen.
Erfahren Sie mehr über wichtige Vorsorgen:
➤ Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit
(ehemals G25-Untersuchung)
➤ Hautgefährdende Tätigkeit/ Feuchtarbeit
(ehemals G24-Untersuchung)
➤ Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe (ehemals G40-Untersuchung)
➤ Lärm – Arbeitsmedizinische Vorsorge
(ehemals G20- Untersuchung)
➤ Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42- Untersuchung)
Eignungsuntersuchung
Eignungsuntersuchungen dienen der Überprüfung der arbeitsmedizinischen Tauglichkeit des zu untersuchenden Mitarbeiters (z.B. Eignungsuntersuchung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, Eignungsbeurteilung Atemschutzgeräte). Es wird geprüft, ob der Mitarbeiter physisch und/oder psychisch fähig ist, seine Aufgaben so zu erfüllen, das von ihm keine Gefahr für Kollegen, Kunden und Dritte ausgeht. Da es sich hierbei um einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, kann die Eignungsuntersuchung nur in bestimmten Fällen erfolgen. Dies ist der Fall, wenn sie in besonderen rechtlichen Vorschriften vorgegeben wird (z.B. die Fahrerlaubnisverordnung). Arbeitsrechtliche Vereinbarungen können ebenfalls Bestimmungen zu Eignungsuntersuchungen enthalten. Sie dienen dem Schutz der Allgemeinheit und müssen die Persönlichkeitsrechte des zu untersuchenden Mitarbeiters berücksichtigen.
Hier wird jedoch eine Zustimmung des Arbeitnehmers zur Teilnahme benötigt, die vertraglich jedoch für eine Weiterbeschäftigung als verpflichtend anzusehen ist.
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann Aufschluss darüber gegeben werden, ob eine Einstellungsuntersuchung erforderlich ist und wie umfangreich sie sein soll. Dabei ist jene Art der Untersuchung nur in gefährdeten Arbeitssektionen zulässig, in denen durch die Eignung das Risiko von Arbeitsunfällen reduziert wird. Die Gefährdungsbeurteilung allein stellt jedoch keine Rechtsgrundlage dar. Mögliche Anwärter können nicht gezwungen werden teilzunehmen, die Entscheidung über die Einstellung liegt in jedem Fall beim Unternehmer.
Ablauf der Untersuchungen
1. Vorbereitung: Vor der Untersuchung erhalten Sie detaillierte Informationen über den Ablauf und die erforderlichen Unterlagen. Bitte bringen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und Ihren Impfpass mit.
2. Durchführung: Unsere Untersuchungen werden von erfahrenen Arbeitsmedizinern durchgeführt. Sie umfassen in der Regel eine Anamnese, eine körperliche Untersuchung und je nach Bedarf spezielle Tests.
3. Nachbearbeitung: Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ausführliche Beratung und Bericht mit den Ergebnissen. Bei Bedarf besprechen wir gemeinsam Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und erforderliche Anpassungen am Arbeitsplatz
Arbeitsmedizinische Regeln
Bei den arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) handelt es sich um eine konkrete Hilfe zur Umsetzung der Verordnung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Hält der Arbeitgeber die AMR ein, so kann er davon ausgehen, dass die konkretisierten Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorge erfüllt sind (Vermutungswirkung § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV).
Entscheidet sich der Dienstgeber für einen anderen Lösungsansatz, hat er dennoch die gleiche Sicherheit und den gleichen Arbeitsschutz gegenüber dem Mitarbeiter zu gewährleisten und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
Die AMR berücksichtigen neue Vorschriften und Erkenntnisse in der Arbeitsmedizin regelmäßig und aktualisiert sie stetig.
FAQ
Wie oft und wann müssen arbeitsmedizinische Vorsorgen wiederholt werden?
Wer zahlt die arbeitsmedizinischen Vorsorgen?
Wieso werden Einstellungsuntersuchungen durchgeführt?
Was ist bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beachten?
Wie lange dauert eine arbeitsmedizinische Vorsorge?
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Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030 – 22957967 oder schreiben Sie uns.
Das können wir Ihnen außerdem bieten
Im Interesse jedes Unternehmens ist es, gesunde Mitarbeiter zu haben. Sie sind der wichtigste Faktor für den Erfolg und nur wenn sie wohlauf und motiviert sind, können sie auch zu mehr Produktivität beitragen. Unser kompetentes medizinisches Fachpersonal unterstützt Sie bei der fundierten arbeitsmedizinischen Betreuung Ihrer Mitarbeiter.
Betriebsarztservice deckt die durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgesehene Grundbetreuung ab.