Betriebsarzt Gespräch mit Patient

Reisemedizin Informationen – sich vor gesundheitlichen Risiken und Krankheiten bei berufsbedingten Reisen schützen

Berufsbedingte Reisen, vor allem in internationale Reiseziele, benötigen vorab einer entsprechenden Beratung und Vorsorge durch Arbeitsmediziner.  Wir unterstützen und beraten bei der Pflichtvorsorge zum beruflichen Auslandaufenthalt. 

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Gefahren des internationalen Reiseverkehrs für Arbeitnehmer

Berufliches Reisen gehört für viele Arbeitnehmer zum Alltag. Dabei ist das berufliche Reisen auch mit einem Risiko verbunden, weshalb entsprechenden Vorsorgen innerhalb des Arbeitsschutzes zur Risikominimierung dienen. Besonders internationale Reisen erhöhen das Risiko von Infektionserkrankungen. Auch mit Erregern, die in Deutschland selten vorkommen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor der Reise über mögliche Gesundheitsrisiken am Zielort zu informieren und gegebenenfalls Impfungen vornehmen zu lassen.  Im Rahmen des Arbeitsschutzes und berufsbedingter Reisen, kann eine Aufklärung und Beratung über den Betriebsarzt oder einen Arbeitsmediziner erfolgen. 

Reisemedizin – Die Pflicht zur Vorsorge (ehemals G35 Untersuchung) 

Eine ärztliche Untersuchung ist nicht nur für geplante Arbeitsaufenthalte in den feuchten Tropen, sondern auch bei allen anderen Auslandsreisen mit erhöhten gesundheitlichen Risiken nötig. Dies gilt besonders für Gebiete mit ungünstigen klimatischen Verhältnissen, wie zum Beispiel Subtropen oder eisige Polarregionen. Oft sind die hygienischen Verhältnisse dort schlechter und die ärztliche Versorgung unzureichend, so dass es Pflicht ist, vor der Reise einen Arzt aufzusuchen. Dieser kann Sie über die am häufigsten vorkommenden Erkrankungen aufklären (z. B. Durchfallerkrankungen, Hepatitiden, Malaria, Typhus, Cholera, Gelbfieber oder diverse andere Infektionen). 

Sprechen Sie vorab mit Ihrem Betriebsarzt und lassen Sie sich vollumfänglich beraten. 

Ablauf der reisemedizinischen Untersuchung

Vor der Durchführung einer betriebsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gemäß § 2 ArbMedVV muss ein Beratungsgespräch mit einem Arbeitsmediziner stattfinden. Der Arbeitsmediziner entscheidet dann, ob eine Untersuchung stattfinden muss, woraufhin der folgende Ablauf erfolgt: 

Erstuntersuchung: Die allgemeine reisemedizinische Untersuchung besteht aus einer generellen Anamnese, die sich auf den Gesundheitszustand des Patienten bezieht. Darüber hinaus wird eine Arbeitsanamnese erstellt, um Erkenntnisse über mögliche gesundheitliche Risiken zu gewinnen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Patienten stehen könnten. Die Erstuntersuchung muss bei einem Arbeitsaufenthalten von insgesamt mehr als drei Monaten pro Jahr vor der ersten Ausreise stattfinden, sofern der Mitarbeiter einwilligt. Oder bei individuellen Gegebenheiten (Vorerkrankungen Mitarbeiter oder bestimmte Gesundheitsgefahren am Arbeitsort). 

Inhalt dieser Erstuntersuchung sind eine Urinanalyse und die Blutsenkungsgeschwindigkeit. Ein vollständiges Blutbild und ein Ruhe-EKG sofern der Mitarbeiter diesen Untersuchungen zustimmt. 

Nachuntersuchung: Bei der Nachuntersuchung wird neben dem Untersuchungsprogramm der Erstuntersuchung auch der Stuhl auf Parasitenbefall untersucht. Die Nachuntersuchung findet nach 24-36 Monaten und nach Beendigung der Tätigkeit statt. 

Ergänzungsuntersuchung: Im Falle von Krankheitssymptomen werden noch Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt, die vor allem auf den Verdacht von Tropenkrankheiten abzielen. Zudem können innerhalb der Ergänzungsuntersuchung noch HIV- oder Antikörpertest durchgeführt werden, entsprechend der vorherigen Reisedestination. 

Risikogruppen innerhalb der Reisemedizin 

Personen, welche an Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit Dekompensationsrisiko, schweren Lungenerkrankungen, Suchtkrankheit, etc. leiden, sind normalerweise nicht für einen Aufenthalt in Tropengebieten bzw. für längeren Auslandsaufenthalte geeignet, da sich ihr gesundheitlicher Zustand unter der Belastung des Arbeitsaufenthaltes verschlechtern könnte und sie einer ständigen ärztlichen Kontrolle bedürfen.  

Der Betriebsarzt kann über weitere Einschränkungen aufklären, eine Beratung ist hier empfehlenswert. Im Einzelfall muss der zuständige Arzt auf Grundlage der medizinischen Versorgung im Einsatzgebiet nach Ermessen entscheiden. 

Reisemedizin – Ausfall der Untersuchung

Vor der Nichteinhaltung einer Untersuchung vor oder nach dem Auslandaufenthalt ist deutlich abzuraten. Der Ausfall kann für den Reisenden/ Arbeitnehmer zu schwerwiegenden Gesundheitsproblemen führen, die dann Arbeitsausfälle und Kosten für das Unternehmen sowie für den einzelnen Mitarbeiter bedeuten. Um dem Risiko zu entgehen ist eine Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen zur Vorsorge zu empfehlen.  

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem betreuenden Arzt/ Betriebsarzt auf, er kann aktuelle Empfehlungen geben. 

FAQ

Wann sollte eine reisemedizinische Beratung im Vorfeld durchgeführt werden?

Open

Wann entfällt eine Erstuntersuchung?

Open

Wann kann eine Nachuntersuchung vorzeitig vorgenommen werden?

Open
Dr. Winfried Reimer
Facharzt für Arbeitsmedizin

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Unsere Reisemediziner stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 030-22957967 oder schreiben Sie uns.

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