Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
Arbeiten auf Offshore-Windenergieanlagen und Umspannplattformen stellt eine große Herausforderung an die Mitarbeiter dar. Die physischen und psychischen Anforderungen sind sehr hoch und so ist die positive Förderung des körperlichen und geistigen Wohlbefindens in dem Tätigkeitsfeld unerlässlich. Die Tauglichkeitsuntersuchungen unterliegen strengen Richtlinien und müssen von allen eingehalten werden, die einen Offshore-Arbeitsplatz haben.
Arbeitnehmer, die mehr als 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform (Windenergieanlagen, Öl- und Gasförderplattformen) arbeiten, müssen von einem Arzt auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Die extremen Arbeitsbedingungen, körperlichen Belastungen und die Gefahren auf hoher See erfordern einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand. Demzufolge sind Offshore-Tauglichkeitsuntersuchungen alle zwei Jahre verpflichtend und dienen der Sicherheit des Arbeitnehmers.
Die Leitlinien für die Offshore-Untersuchung
Für die Arbeit an deutschen und niederländischen Windenergieanlagen ist die AWMF-Leitlinie ausreichend. International sind noch die Leitlinien OGUK (Großbritannien), NOGEPA (Niederlande) und OLF (Norwegen) zu beachten, die sich gegenseitig anerkennen (Hadanger Agreement). Während für die internationalen Leitlinien die Untersuchung durch einen international akkreditierten Arzt erfolgen muss, ist dies bei der AWMF nicht der Fall. Sofern Sie ein internationales Eignungszertifikat benötigen, können Sie dieses über den Betriebsarztservice-Standort in Rostock anfordern.
Notwendigkeit der Offshore-Untersuchung
Eine Untersuchung ist nicht nur erforderlich, weil die Mitarbeiter schwere Tätigkeiten ausüben müssen, sondern weil sie sich weit entfernt vom Festland befinden und es keine medizinischen Einrichtungen vor Ort gibt. Nur wenige Plattformen verfügen über einen Rettungssanitäter oder -assistenten, daher ist es wichtig, dass die Mitarbeiter vor Ort gesundheitlich geeignet und körperlich fit sind, um das Risiko medizinischer Notfälle zu minimieren.
Ablauf der Tauglichkeitsuntersuchung
Im Rahmen der Untersuchung erfolgt die Anamnese, die Gesundheitsuntersuchung, die tätigkeitsbezogene Beratung, die Analyse des Impfstatus, wie auch die Impfberatung. Es wird ein Belastungs-EKG durchgeführt, als auch ein Blutbild. Darüber hinaus wird eine Tonschwellenaudiometrie (Hörtest), eine Spirometrie in Ruhe und mit Flussvolumenkurve (LuFu), ein Sehtest und ein Urin-Mehrfachstreifen-Test durchgeführt. Geprüft werden auch Leber- und Nierenwerte sowie Blutzucker. Gegebenenfalls werden auch die Zähne untersucht. Es wird ein ärztlicher Befund erstellt und dokumentiert. Zudem wird bei den internationalen Offshore-Untersuchungen ein spezieller medizinischer Fragebogen in Englisch ausgefüllt und die Untersuchung im Sicherheitspass eingetragen.
Physische und mentale Vorbereitung auf Extrembelastungen
Während der Untersuchung werden die Mitarbeiter über die Arbeitsbedingungen und Anforderungen von Arbeiten in der Höhe ausführlich informiert. Zu den Belastungen zählen unter anderem das Abseilen vom Hubschrauber, Arbeiten in großer Höhe, Kälte oder häufiges Treppensteigen. Auch die mentale Vorbereitung ist für den Einsatz auf Offshore-Plattformen wichtig.
Die Betriebsarztservice-Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
Betriebsarztservice bietet die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer auf Offshore-Plattformen an. Die Tauglichkeitsuntersuchungen werden an ausgewählten Standorten des Betriebsarztservices nach den Standards AWMF und OGUK durchgeführt. Die OGUK-Untersuchung wird seitens NOGEPA sowie OLF anerkannt. Das Zertifikat, welches die Eignung bescheinigt, ist maximal zwei Jahre gültig. Wenn der Mitarbeiter nicht geeignet ist, erhält er ebenfalls ein Zertifikat („certificate of medical unfitness“).
Die Untersuchung selbst dauert bis max. eineinhalb Stunden.
Die gängigen Offshore-Tauglichkeitsuntersuchungen zusammengefasst:
• Ärztliche Anamnese inkl. Fragebogen: Evaluierung des gesundheitlichen Ist-Zustands und Erfassung von Vorerkrankungen
• Blutbild: Kontrolle der Blutwerte
• Urinprobe: Kontrolle des Urins
• Ruhe- und Belastungs-EKG: Überprüfung, ob Herz-Rhythmusstörungen vorliegen
• Gewichtskontrolle: Messung des BMI
• Hör- und Sehtest: Feststellung einer etwaigen Hörminderung und Überprüfung der Sehkraft
• Infektionskrankheiten: Check, ob Infektionskrankheiten vorliegen
• Lungenfunktionsprüfung: Untersuchung der Funktionalität der Lunge
• Psychiatrische und physische Erkrankungen: Überprüfung, ob psychiatrische und physische Belastungen vorliegen, die eine Therapie erfordern
• Abfrage Medikamentenstatus: Kontrolle Medikamentenplan und ggf. Empfehlung der Anpassung eines Therapieschemas
• Durchsicht Impfpass: Beratung Impfschutz und Ergänzung fehlender Impfungen
• Ggf. Drogenscreening: Überprüfung, ob Drogen konsumiert wurden
Da auf Offshore-Anlagen das hohe Risiko eines Absturzes besteht, sollte ergänzend die arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchung “Arbeiten mit Absturzgefahr” (ehemals bekannt als G 41 Untersuchung) durchgeführt werden.
FAQ
Welche Untersuchungen sind für eine Offshore-Tätigkeit notwendig?
Wie umfangreich ist eine Offshore-Untersuchung?
Wer finanziert die Offshore-Untersuchungen?
Wie wird die Tauglichkeit dokumentiert?
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