
Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für Ihre Mitarbeiter (ehem. G24 & G42 Untersuchung)
Wenn Sie Tätigkeiten mit Feuchtarbeit/Tätigkeiten mit Hautgefährdung (ehemals bekannt als G 24) und Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals bekannt als G 42) nach ArbMedVV ausüben, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die arbeitsmedizinische Vorsorgen für sich und Ihre Mitarbeiter als Kombipaket in Anspruch zu nehmen.
In welchem Intervall muss diese Kombi-Vorsorge angeboten werden?
Die arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgen müssen während der gesamten Tätigkeitsdauer regelmäßig durchgeführt werden.
Erste Vorsorge: Drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mit erster Nachuntersuchung nach sechs bis zwölf Monaten
Zweite Vorsorge: Nach sechs Monaten (Hautgefährdende Tätigkeiten) bzw. 12 Monaten (Infektionsgefährdung). Jede weitere Vorsorge muss spätestens nach jeweils 36 Monaten veranlasst werden.
Nachgehende Vorsorge: Nach Beendigung der Tätigkeit

Gerne unterstützt Sie unser Standort in Frankfurt bei der Durchführung der Pflichtvorsorgen und auf Wunsch auch bei allen weiteren Themen rund um den Arbeitsschutz. Profitieren Sie von unserer schnellen Terminfindung und bundesweiten Betreuung.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten!
