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Arbeitssicherheit in Frankfurt am Main & Umgebung

Wenn Sie flexibel sein möchten, ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die richtige Wahl für Sie. Neben Fachkompetenz überzeugt sie durch kurzfristige Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft. Unsere qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie in vollem Umfang, die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der Arbeitssicherheit zu erfüllen.

Individuelle Gefährdungsbeurteilung
Unverbindliche Beratung
Mitwirken an ASA-Sitzungen
In Ihrer Nähe, bundesweit

Unsere Standorte überregional in Deutschland

Berlin    +    Düsseldorf     +    Hamburg     +     Kiel      +     Köln

Rostock    +    Stuttgart     +    Frankfurt am Main + München

Unsere Leistungen im Überblick

Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Begehung der Unternehmensstätte zur Evaluierung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Protokollierung & Aufzeigen von möglichen Lösungs- und Optimierungsansätze, zur Gewährleistungen der richtigen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz.

Mitwirken an Arbeitsschutzausschusssitzungen

Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist eine Arbeitsschutzausschusssitzung 
(ASA) Pflicht, für Unternehmen und Organisationen ab 20 Mitarbeitern.
Sitzungsmitglieder sind oftmals: der Geschäftsführer, eventuell der Betriebsrat, Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 

Gestaltung einer Gefährdungsbeurteilung

Alle Arbeitsstätten, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, die gesetzlichen Regularien der Arbeitssicherheit zu befolgen. Schon ab einem Mitarbeiter besteht die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung. Diese wird protokolliert und mit Optimierungsansätzen versehen.

Sie stehen in der Pflicht. Wir helfen bei der Lösung.

Der § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet alle Arbeitgeber dazu, die Bedingungen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Unsere spezialisierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie als Arbeitgeber, Ihre Arbeitsstätte möglichst gefahrenfrei zu gestalten.

Jeannette Barz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit

Anforderungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss präventiv tätig sein, kooperativ und partizipativ agieren. Zu den Anforderungen gehören unter anderem:

✅   Fachwissen über die betrieblichen Tätigkeiten
✅   Logisches und strukturiertes Denken und Handeln
✅   Soziale Kompetenzen
✅   Kenntnisse der Unfallverhütung
✅   Präventionsmaßnahmen

Unser Full-Service Arbeitsschutz Angebot für Sie

Sicherheitstechnische Betreuung
Beratung bei gesetzlichen Anforderungen 
✅ Mitwirken an ASA-Sitzungen
Protokollierung und Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen

Dr. Winfried Reimer
Facharzt für Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin – Die Brücke zwischen gesunder Arbeits- und Lebenswelt

Unsere Arbeitsmediziner unterstützen Sie dabei, Gesundheitsgefährdungen Ihrer Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Wir helfen Ihnen, alle Bedingungen des Gesetzgebers lückenlos zu erfüllen.

FAQ

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Open

Wer ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung?

Open

Was versteht man unter dem Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG?

Open

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Open

Jetzt unverbindlich beraten lassen!

Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 06196 7853101 oder schreiben Sie uns.

Alexander Hahn
Team Lead Customer Care
Alexander Hahn Team Lead Customer Care