
Arbeitssicherheit in Frankfurt am Main & Umgebung
Wenn Sie flexibel sein möchten, ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die richtige Wahl für Sie. Neben Fachkompetenz überzeugt sie durch kurzfristige Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft. Unsere qualifizierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie in vollem Umfang, die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der Arbeitssicherheit zu erfüllen.
Unsere Standorte überregional in Deutschland
Berlin + Düsseldorf + Hamburg + Kiel + Köln
Rostock + Stuttgart + Frankfurt am Main + München
Unsere Leistungen im Überblick
Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Begehung der Unternehmensstätte zur Evaluierung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz. Protokollierung & Aufzeigen von möglichen Lösungs- und Optimierungsansätze, zur Gewährleistungen der richtigen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz.
Mitwirken an Arbeitsschutzausschusssitzungen
Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist eine Arbeitsschutzausschusssitzung
(ASA) Pflicht, für Unternehmen und Organisationen ab 20 Mitarbeitern.
Sitzungsmitglieder sind oftmals: der Geschäftsführer, eventuell der Betriebsrat, Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Gestaltung einer Gefährdungsbeurteilung
Alle Arbeitsstätten, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, die gesetzlichen Regularien der Arbeitssicherheit zu befolgen. Schon ab einem Mitarbeiter besteht die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung. Diese wird protokolliert und mit Optimierungsansätzen versehen.
Sie stehen in der Pflicht. Wir helfen bei der Lösung.
Der § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verpflichtet alle Arbeitgeber dazu, die Bedingungen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist. Unsere spezialisierten Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie als Arbeitgeber, Ihre Arbeitsstätte möglichst gefahrenfrei zu gestalten.

Anforderungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss präventiv tätig sein, kooperativ und partizipativ agieren. Zu den Anforderungen gehören unter anderem:
✅ Fachwissen über die betrieblichen Tätigkeiten
✅ Logisches und strukturiertes Denken und Handeln
✅ Soziale Kompetenzen
✅ Kenntnisse der Unfallverhütung
✅ Präventionsmaßnahmen
Unser Full-Service Arbeitsschutz Angebot für Sie
✅ Sicherheitstechnische Betreuung
✅ Beratung bei gesetzlichen Anforderungen
✅ Mitwirken an ASA-Sitzungen
✅ Protokollierung und Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
✅ Regelmäßige Betriebsbegehungen
✅ Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen


Arbeitsmedizin – Die Brücke zwischen gesunder Arbeits- und Lebenswelt
Unsere Arbeitsmediziner unterstützen Sie dabei, Gesundheitsgefährdungen Ihrer Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Wir helfen Ihnen, alle Bedingungen des Gesetzgebers lückenlos zu erfüllen.
FAQ
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Wer ist verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung?
Was versteht man unter dem Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Unsere Experten stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 06196 7853101 oder schreiben Sie uns.
